runover: array(10) {
["class"]=>
string(12) "amf-run-over"
["id"]=>
string(20) "newsletter_anmeldung"
["type"]=>
string(5) "image"
["path"]=>
string(92) "https://www.gesundheitswirtschaft.at/app/uploads/2023/01/gw-Banner_1458x180px_Newsletter.jpg"
["url"]=>
string(48) "https://www.gesundheitswirtschaft.at/newsletter/"
["end"]=>
string(12) "202801310000"
["now"]=>
string(12) "202504260541"
["not_expired"]=>
bool(true)
["type_mobile"]=>
string(5) "image"
["path_mobile"]=>
string(91) "https://www.gesundheitswirtschaft.at/app/uploads/2023/01/gw-Banner_600x500px_Newsletter.jpg"
}
Konformitätsbestätigungen retten das österreichische Gesundheitswesen in puncto Qualität nicht. Der österreichische Rechnungshof versteht offenbar mehr von QM im Gesundheitswesen als das österreichische Gesundheitsministerium. Dieser Eindruck entsteht, liest man den Rechnungshofbericht „Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Patientenbehandlung“ aus 2012 gemeinsam mit dem Gesundheitsreformgesetzentwurf 2013.
Bitte melden Sie sich an, um den gesamten Beitrag zu lesen.
Loginnach Login weiterlesen
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:
Weiterlesen
Vergleiche sind legitim und in Zeiten sich stetig ändernder Rahmenbedingungen und knapper werdender finanzieller Ressourcen auch durchaus angebracht. Ist Benchmarking im Krankenhaus eine geeignete Methode, um kontinuierliche verbesserungen zu erzielen oder nichts weiter als ein Kennzahlenfriedhof?