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Im Gesundheitsqualitätsgesetz ist Ergebnisqualität als „messbare Veränderung des professionell eingeschätzten Gesundheitszustandes […] als Ergebnis bestimmter Rahmenbedingungen und Maßnahmen“ definiert. Zu ihrer Überprüfung wird in Österreich seit nunmehr fünf Jahren routinemäßig…
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