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In Österreich gibt es jetzt sogar ein Ministerium, das Digitalisierung in seinem Namen trägt. Und laut Forschungsorganisationsgesetz sollen die in öffentlichen Datenbanken gespeicherten Informationen über Bürger für Forschungszwecke freigegeben werden. Universitäten und andere Forschungseinrichtungen jubeln. Doch genauere Betrachtung ernüchtert.
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Für die gemeinsame Entscheidung von Patienten und Ärzten braucht es Informationen, die die Vor- und Nachteile einer medizinischen Leistung verständlich gegenüber- und darstellen. Das gilt auch für die Krebsfrüherkennung.