Pharma- und Kosmetikfirmen sollen sich nach dem Willen der EU-Länder an den Kosten für die Abwasserreinigung beteiligen. Die Umweltminister der Staaten einigten sich bei einem Treffen in Luxemburg darauf, dass die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung für jedes Produkt gelten soll, das in einem beliebigen Land auf den Markt gebracht wurde.
Darüber hinaus sollen kommunale Kläranlagen nach dem Willen der Länder bis 2045 die Energie erzeugen müssen, die sie verbrauchen, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Die Energie könne vor Ort oder auch außerhalb des Standorts erzeugt werden. Bis zu 30 Prozent könne von externen Quellen bezogen werden.
Des Weiteren wären Mitgliedstaaten den neuen Regeln zufolge zur Überwachung von Gesundheitsparametern im kommunalen Abwasser verpflichtet. So sollen Krankheitserreger ermittelt werden, die für Pandemien verantwortlich sein können – wie das Corona- oder Influenzavirus.
Die Länder müssen nun mit dem EU-Parlament beraten und einen Kompromiss finden. Das Parlament hatte sich ebenfalls dafür ausgesprochen, Pharma- und Kosmetikfirmen an den Kosten der Abwasserreinigung zu beteiligen. Grundlage für die neuen Vorschriften ist ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission.
(APA/dpa-AFX/red.)