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Gesetzgeber und Politik übernehmen bisher keinerlei Verantwortung dafür, dass Gesundheitseinrichtungen patientenorientiert und mit einem Mindestmaß an Qualität arbeiten. Mit der Verabschiedung eines zahnlosen Gesetzes zur Qualitätssicherung ist es nicht getan. So bleibt das Feld den Einrichtungen, den Zertifizierungsunternehmen und einigen Experten überlassen.
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