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LBI-HTA Disinvestment: Ausschluss von Interventionen
Da zahlreiche, auch bereits langjährig in Verwendung befindliche Technologien noch nie auf ihre Wirksamkeit und Sicherheit überprüft wurden, gewinnt das Konzept von Disinvestment zunehmend an Bedeutung. Unter Disinvestment, synonym verwendete Ausdrücke sind „Reallokation von Ressourcen“, „obsolete Technologien“, „Reinvestition“ oder „Delisting“, wird der Ausschluss von Leistungen aus dem Leistungskatalog verstanden, die entweder obsolet, also überaltet sind, die keinen oder nur einen geringen Nutzen bringen, oder für die ein Beleg der Wirksamkeit trotz breiter Verwendung (noch immer) nicht vorliegt.