Die Refundierungen durch die Gesundheitskasse sind enorm gestiegen. 2014 wurden unter diesem Titel 4,45 Millionen ausgegeben. Im Jahr 2023 war en es 12,8 Millionen.
Ab Montag müssen Wahlärztinnen und Wahlärzte auf Wunsch ihrer Patienten Rechnungen zur Kostenerstattung online bei der entsprechenden Krankenkasse einreichen. Von der Regelung betroffen sind all jene, die mehr als 300 unterschiedliche Patienten im Jahr betreuen.