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Die Umsetzung der Gesundheitsreform hat Mitte 2013 mit großem Engagement und Eifer begonnen und im Laufe des Jahres 2015 bereits wieder stark nachgelassen. Es besteht die reale Gefahr, dass auch dieser Reformversuch, der durchaus innovativ angelegt ist, das Schicksal von vielen Gesundheitsreformen teilt und schlicht am konsequenten Willen zur Umsetzung scheitert.
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Der neue Entwurf des Justizministeriums (Schadenersatzrechts-Änderungsgesetz 2011 –
SchRÄG 2011) entfachte eine generelle Diskussion, ob es haftungsrechtliche Sanktionen
braucht, damit Ärzte und Angehörige anderer Gesundheitsberufe
die Qualitätsstandards einhalten.