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Der neue Entwurf des Justizministeriums (Schadenersatzrechts-Änderungsgesetz 2011 –
SchRÄG 2011) entfachte eine generelle Diskussion, ob es haftungsrechtliche Sanktionen
braucht, damit Ärzte und Angehörige anderer Gesundheitsberufe
die Qualitätsstandards einhalten.
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