Apothekerkammer begrüßt Rezeptpflichtgesetz-Novelle

+++ Wichtig bei der Umsetzung des e-Rezepts sind Usability und Praktikabilität +++

Die Apothekerkammer begrüßt die gestern im Gesundheitsausschuss behandelte und kommende Woche im Plenum zu beschließende Novelle zum Rezeptpflichtgesetz, mit der die Ausstellung elektronischer Rezepte vorbereitet wird. Sie wird Vorteile für Patientinnen und Patienten bringen.

„Die Apothekerschaft hat schon immer in die notwendige technische Ausrüstung investiert“, zeigt sich Mag. pharm. Dr. Ulrike Mursch-Edlmayr, Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer, mit der Gesetzesnovelle zufrieden. Nachsatz: „Österreichs Apothekerinnen und Apotheker befinden sich seit jeher bei technischen Innovationen auf dem letzten Stand – mehr noch: Sie sind Vorreiter im Bereich der Digitalisierung. In diesem Zusammenhang ist nur beispielsweise zu erwähnen, dass die Abrechnung der Krankenkassenrezepte der einzelnen Apotheken mit den Krankenkassen schon seit 2006 vollelektronisch erfolgt.“
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