Medizinisch-technische Berufe kritisieren geplante Gesetzesnovelle

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Autor: Scho

Eine Überarbeitung des 1992 erlassenen Gesetzes sei längst überfällig, es brauche „wirklich große Reformen“ um die technischen Errungenschaften, den Personalmangel im Gesundheitswesen und den demografischen Wandel im Gesetz abzubilden, betonte Gabriele Jaksch, Präsidentin von MTD-Austria. Zwar seien in die Gespräche von Fachhochschulkonferenz bis zur Ärztekammer viele Stakeholder involviert gewesen, in letzter Sekunde dann aber viele Abänderungen gemacht worden, die einer Aufwertung der Gesundheitsberufe im Wege stehen würden.

„Es wäre charmant, wenn die Berufsvertretungen, die es betrifft, auch am Tisch sitzen würden“, schloss sich Constance Schlegl, Präsidentin von Physio Austria, ihrer Vorrednerin an. Betroffen seien rund 18.000 Physiotherapeuten und -therapeutinnen. Gerade im Bereich der Physiotherapie würden viele die Mobilität der Berufsausübung – über Ländergrenzen hinweg – schätzen.

Zu den medizinisch-technischen Diensten gehören die Berufsgruppen der biomedizinischen Analytik, Diätologie, Ergotherapie, Logopädie, Orthoptik, Physiotherapie und Radiologietechnologie. Das betrifft in etwa 41.000 Personen im Gesundheitswesen.

Im aktuellen Entwurf nicht vorgesehen seien mit Kompetenzerweiterungen verbundene Spezialisierungen für die Beschäftigten in diesen Bereichen. Eine Lockerung für die Kompetenzausübung sei aber wichtig, da mit einer möglichen Kompetenzerweiterung durch Spezialisierung das Gesundheitssystem massiv entlastet, Wartezeiten für Patientinnen verkürzt und auch die Berufsausübung attraktiviert werden könnten, so die Sprecherinnen.

Mehr Möglichkeiten, ohne ärztliche Anweisungen

Genau wie in den therapeutischen Bereichen, hätte sich auch die Vertreterin der RadiologietechnologInnen, Sylvia Handler, Präsidentin von biomed austria, mehr Möglichkeiten gewünscht, ohne ärztliche Anweisungen tätig zu werden. „Dass das wieder nicht berücksichtigt wurde, ist für uns ein großer Rückschlag.“ Bereits jetzt wird die ärztliche Anordnung entweder als Generalanordnung oder als detaillierte Anordnung ausgestellt, nach welcher Berufsangehörige ihre Kompetenzen ausüben.

Die Befürchtung lautet, dass die Novellierung dazu führen könnte, dass bei jeder Adaptierung der Maßnahme in der Therapie derselben Person (beispielsweise die Verwendung eines Hilfsmittels wie ein Therapieball) eine neue Verordnung vom Arzt oder der Ärztin ausgestellt werden müsste. Das stelle einen erheblichen, nicht umsetzbaren Aufwand für die ohnehin bereits stark belastete Ärzteschaft dar und werte akademisch ausgebildete Gesundheitsberufe ab. Auch der Zugang zu präventiven Leistungen ohne ärztliche Anordnung sei durch die Novelle nicht gegeben.

(APA/red.)

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