Pharma- und Kosmetikindustrie muss für Wasserreinigung zahlen

Lesedauer beträgt 1 Minuten
Autor: Scho

Pharmaunternehmen und die Kosmetikindustrie müssen sich künftig an der Abwasserreinigung beteiligen. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich darauf, dass mindestens 80 Prozent der entsprechenden Reinigungskosten von den Herstellern getragen werden sollen, teilte das EU-Parlament mit.

Dies werde durch nationale Gelder ergänzt, damit es keine Engpässe – insbesondere bei Medikamenten – gibt und wichtige Arzneien bezahlbar bleiben. Durch Arzneien und Kosmetikprodukte kommen den Angaben zufolge Mikroschadstoffe ins Abwasser, die die Klärwerke nicht immer herausfiltern könnten.

Die Einigung geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission von Oktober 2022 zurück. Die Behörde begrüßte den nun gefundenen Kompromiss als gut für die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Künftig soll das Abwasser etwa auch stärker antibiotikaresistente Erreger oder Corona untersucht werden. Zudem müssen kommunale Klärwerke nach Angaben des Parlaments schrittweise bis 2045 nur noch erneuerbare Energien verwenden.

(APA/dpa/red.)

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

EU-Parlament segnet EU-Gesundheitsdatenraum ab
Digitalisierung

EU-Parlament segnet EU-Gesundheitsdatenraum ab

Das EU-Parlament hat in Straßburg mit großer Mehrheit den sogenannten "EU-Gesundheitsdatenraum" gebilligt. Patientinnen und Patienten, beziehungsweise deren Ärztinnen und Ärzte, sollen damit künftig überall in der EU auf Gesundheitsdaten zurückgreifen können.

Spitalsärzte erhalten Prämie für Vollzeitbeschäftigung
Niederösterreich

Spitalsärzte erhalten Prämie für Vollzeitbeschäftigung

Das neue Gehaltsmodell schaffe Anreize und bringe deutliche Verbesserungen für die Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte in den niederösterreichischen Landes- und Universitätskliniken, so Landeshauptfrau Mikl-Leitner.

Nationalrat beschloss Gesundheitsreform

Nationalrat beschloss Gesundheitsreform

Erleichtert werden soll die Gründung von Primärversorgungseinheiten, Gruppenpraxen und Ambulanzen. Bisherige Einspruchsmöglichkeiten der Ärztekammer etwa gegen neue Kassenstellen oder Ambulatorien der Sozialversicherungsträger entfallen.