Die Begutachtungsfrist für den neuen Entwurf des MTD-Gesetzs (medizinisch-technische Dienste) ist zu Ende gegangen. Die zugehörigen Berufssparten hatten sich zunächst zu wenig eingebunden gefühlt. Der neue Entwurf bringt ihnen nun mehr Kompetenzen. Weitere Verbesserungen werden vor allem bei der Ausbildung gefordert, geht aus den Stellungnahmen hervor. Ärztevertreter pochten auf ihre Berufsprivilegien.
Künftig können die rund 41.000 Menschen, die in Österreich einen höheren medizinisch-technischen Dienst ausüben, bestimmte Arzneimittel und Medizinprodukte selbst verschreiben. Es geht um die Berufsgruppen Physiotherapie, Diätologie, Ergotherapie, Logopädie, Orthoptik, Radiologietechnologie und Biomedizinischen Analytik. Rechtlich verankert wird auch die Möglichkeit, Behandlungen online durchzuführen.
Zustimmung kam vom Verband der diplomierten medizinisch-technischen Fachkräfte und der medizinischen Assistenzberufe Österreichs. Man freue sich sehr, dass die Aktualisierung der Berufsbilder und -pflichten sowie die Überführung der Spezialisierungen in den tertiären Bereich bevorstehe. MTD Austria, der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste, warnte aber, dass eine generalistische Grundausbildung allein ist nicht ausreiche, um sämtliche Einsatzgebiete, Settings oder Zustandsbilder fachlich abzudecken.
Auch der Österreichischen Fachhochschulkonferenz geht der Entwurf vor dem Hintergrund der Akademisierung der Berufe nicht weit genug. Spezialisierungen auf Master-Niveau sollten als Muss-Bestimmungen ins Gesetz aufgenommen und an den FHs verortet werden, so die Forderung. Die Wirtschaftskammer warnte vor Überschneidungen mit gewerblichen Gesundheitsberufen.
Der Gewerkschaftsbund ÖGB kritisierte, nicht als „wesentlicher Stakeholder“ eingebunden worden zu sein. Die bezweckte Stärkung der MTD-Berufe und die Weiterentwicklung ihrer Berufsbilder und Einsatzbereiche wurde hingegen begrüßt. Der ÖGB pochte zudem auf den von allen Systempartnern gewünschte Ausbau von Disease Management Programmen (DMP) sowie auf Anpassungen in den sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.
ÖÄK ortet Risiko der Kompetenzüberschreitung
Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) wiederum beharrte auf konkrete ärztliche Anordnungen. „Eine allgemeine ärztliche Zuweisung birgt das Risiko der Kompetenzüberschreitung durch die MTD-Berufsangehörigen Patientensicherheit und stellt damit eine potenzielle Gefährdung dar“, hieß es. Auch die Österreichische Röntgengesellschaft warnte vor Eingriffen in die ärztliche Tätigkeit. Die Gesellschaft für Physikalische Medizin verbat sich die Diagnosestellung durch MTDs.
Auf die gegenteilige Position stellten sich die Arbeiterkammer und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD). Letztere verwies auf die hohe Ausbildung der betreffenden Personen: „Eine Einschränkung ihrer Tätigkeit auf konkrete ärztliche Anordnung dient weder der Rechts- noch der Patient:innensicherheit und hat aus Sicht der GÖD daher ersatzlos zu entfallen.“ Auch der Psychotherapie-Berufsverband sprach sich für einen „niederschwelligen Zugang zu therapeutischen und diagnostischen Leistungen“ aus.
(APA/red.)