OÖ-Ärztekammer-Präsident: „Ein Vorzeigeprojekt für Europa“

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Autor: Scho

„Das ist ein Vorzeigeprojekt für Europa“, lobt Dr. Niedermoser den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zur Impfpflicht, der am Donnerstag im Nationalrat beschlossen wird. „Es war an der Zeit, dass dieser Beschluss gefasst wird. Ein Dank an alle, die diesen wichtigen Schritt in der Bekämpfung der Pandemie mittragen“, unterstreicht Dr. Niedermoser diesen Beschluss, zu dem es von Seiten der österreichischen Ärztekammer bereits entsprechende Beschlüsse gegeben hat.

Handlungsbedarf sieht Dr. Niedermoser aber im vorgelegten Stufenplan zur Umsetzung der Impfpflicht. Erst nach einer wochenlangen Eingangsphase werden auch dann noch Ungeimpfte angeschrieben und zweimal ein Terminvorschlag zur Impfung versendet. Wird keiner dieser Termine wahrgenommen, wird erst gestraft. „Dieser Zeitplan muss noch straffer gehalten werden. Termine zu Impfung gehören viel früher ausgesendet“, hofft Dr. Niedermoser noch auf eine Adaptierung. Denn die dramatische Entwicklung bei den Infektionszahlen lässt keinen zeitlichen Spielraum für derart langatmige Verfahren.

Nur wenige Ausnahmen von der Impfpflicht

Laut Ministerium gibt es nur wenige Ausnahmen von der Impfpflicht. Das betrifft etwa eine von einem Allergologen oder einer Allergologin bestätigte Allergie oder Überempfindlichkeit gegen einzelne Inhaltsstoffe, den Zeitraum von sechs Monaten nach einer Organtransplantation, Graft vs. Host Disease, drei Monate nach einer Stammzellentransplantation sowie ein akuter Schub einer schweren inflammatorischen Autoimmunerkrankung. „Unter Umständen könnte es nur noch ganz wenige weitere Ausnahmen geben, die noch genauer definiert werden müssen“, so Dr. Niedermoser.

Die Ärztekammer bekommt nun den Auftrag, Ärzte zu stellen, die diese Impfbefreiungen ausstellen. „Diese Ärzte können aber nur aus sehr wenigen Fachrichtungen kommen“, sagt Dr. Niedermoser. Zusätzlich hält er fest: „Eine Impfbefreiung ist ein Gutachten, das ein Arzt nur nach entsprechenden Untersuchungen ausstellen kann.“ Die Ausstellung von solchen Impfbefreiungen darf aber nicht auf Kosten der Allgemeinheit gehen. Daher fordert Dr. Niederoser ganz klar: „Die Ausstellung muss auf Kosten des Antragsstellers gehen.“

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