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einzelBürgerinnen
und Bürger – Patienten und Gesunde – haben ein Recht auf umfassende Informationen zu Fragen, die ihre Gesundheit
und Krankheit betreffen sowie auf eine verständliche Vermittlung dieser Informationen. Diese Grundsätze sind im Leitfaden
„Patientenrechte in Deutschland“1 verankert.