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„Infektionen in Krankenhäusern aufgrund mangelnder Hygiene“ – ein Thema, welches immer wieder in den Medien auftaucht. Negative Berichte zu Gerichtsverfahren aufgrund mangelnder Krankenhaushygiene und Infektionskontrolle haben nachhaltige Auswirkungen auf das Image einer Gesundheitseinrichtung. Eine Annäherung von Anspruch und Realität ist hier allein durch eine kontinuierliche Qualitätssicherung möglich.
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Anfang Oktober hat die Ärztekammer einen Kollektivvertrag für Jungärzte, die in einer Lehrpraxis ausgebildet werden, beschlossen. Ziel der Aktion: den jungen Medizinern eine
vernünftige Entlohnung zu garantieren und der Ausbildung zum Allgemeinmediziner mehr Gewicht zu verleihen.
Grundsätzlich gut, sagen die Lehrpraxisinhaber.
Bloß: Wer soll das bezahlen?