Patientensouveränität stärken – Never Events transparent machen

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Autor: Redaktion

Nach dem „Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz“ soll ab April 2024 ein interaktives Transparenzverzeichnis durch das Bundesgesundheitsministerium im Internet veröffentlicht werden. Dort sollen sich die Bürgerinnen und Bürger fortlaufend über das Leistungsspektrum und die Qualität der rund 1.700 Krankenhäuser bundesweit informieren können: Dazu gehören die Zuordnung zu den Leveln, die angebotenen Leistungen sowie Daten zum ärztlichen und pflegerischen Personal. Informationen zur Patientensicherheit wie zum Beispiel das Vorkommen schwerwiegender, aber gut vermeidbarer Schadensereignisse (Never Events) sind bislang nicht vorgesehen.

Aus Anlass der ersten Lesung für ein Krankenhaustransparenzgesetz im Deutschen Bundestag erklärt Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund: „Der Medizinische Dienst Bund begrüßt, dass Patientinnen und Patienten in die Lage versetzt werden sollen, sich auf einfachem Wege zentral über das Leistungsgeschehen und die Qualität der Krankenhäuser bundesweit informieren zu können. Die Transparenz ist notwendig, um Patientinnen und Patienten bei einer für sie passenden, qualitätsorientierten Wahl fundiert zu unterstützen. Neben Daten zum Leistungsgeschehen und zur Qualität eines Krankenhauses sind für Versicherte auch Informationen zur Sicherheit der Behandlung von höchstem Interesse. Daher sollte das geplante Gesetz auch dazu genutzt werden, endlich mehr Transparenz über Art und Umfang des Auftretens vermeidbarer unerwünschter Ereignisse (Behandlungsfehler) zu verbessern. Dazu sollte das geplante Internetportal auch Informationen über die Anzahl besonders schwerwiegender vermeidbarer Schadensereignisse wie zum Beispiel Patienten- und Seitenverwechslungen und unabsichtlich zurückgebliebenes OP-Material (sogenannte Never Events) enthalten. Diese Informationen sind einfach zu erfassen und leicht zu verstehen, da sie keiner Risikoadjustierung bedürfen. Sie sind patientenrelevant und leisten einen wertvollen Beitrag zur dringend notwendigen Verbesserung der Sicherheitskultur in Medizin und Pflege.“

Quelle: Medizinischer Dienst Bund

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