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2006 ging ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) durch
die Schlagzeilen: Nach der Geburt eines Kindes mit Down-
Syndrom wurde der behandelnde Arzt zur Zahlung von Schadenersatz
verurteilt. Ein häufig gebrauchtes Schlagwort ist
seither der „Schadensfall Kind“.
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