Absicherung gegen den "Schadensfall Kind"

2006 ging ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) durch die Schlagzeilen: Nach der Geburt eines Kindes mit Down- Syndrom wurde der behandelnde Arzt zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Ein häufig gebrauchtes Schlagwort ist seither der „Schadensfall Kind“.

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