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Häftlinge und ihre Betreuer müssen auf engstem Raum fremdbestimmt zusammenleben. Sucht und andere psychiatrische Erkrankungen der Insassen erschweren das Leben ebenso wie Personal- und Geldmangel. Krankenversichert sind die Gefangenen nicht. Das Justizministerium zahlt für die medizinische Versorgung.
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