Gemeinnützig

Im KAKuG (§ 16) ist eine Krankenanstalt u.a. als gemeinnützig zu betrachten, wenn […] für die ärztliche Behandlung einschließlich der Pflege sowie, unbeschadet einer Aufnahme in die Sonderklasse, für Verpflegung und Unterbringung ausschließlich der Gesundheitszustand der Pfleglinge maßgeblich ist…

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