Berechtigter Anspruch

Für die gemeinsame Entscheidung von Patienten und Ärzten braucht es Informationen, die die Vor- und Nachteile einer medizinischen Leistung verständlich gegenüber- und darstellen. Das gilt auch für die Krebsfrüherkennung.

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Vor zehn Jahren ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Im Koalitionsvertrag ist die Novellierung des Gesetzes angekündigt, dazu erklärt Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund: „Es ist wichtig, Patientinnen und Patienten, die von Behandlungsfehlern betroffen sind, besser zu unterstützen und ihre Rechte zu stärken."