Arzt sah Fehlbildung an Fötus nicht – Rechtlich wie ein ungewolltes Kind
Arzt sah Fehlbildung an Fötus nicht – Rechtlich wie ein ungewolltes Kind
Laut dem Spruch des Obersten Gerichtshofes ist den Eltern der gesamte Unterhaltsaufwand zu ersetzen ist. Der Beklagte Arzt haftet auch für alle künftigen Vermögensschäden und Vermögensnachteile der Eltern.