Abgabe von Notfallmedikamenten an Todkranke erleichtert
Bei einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustandes können Patienten rascher mit hochwirksamen Schmerzmitteln versorgt werden, die unter die Suchtgiftverordnung fallen. Früher mussten diese erst bestellt werden, die Verzögerung habe zu unnötigem Leid geführt.