Wenn Treppen klare Kanten zeigen

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Autor: Scho

Die barrierefreie Gestaltung ist ein wichtiger Baustein der Inklusion: Insbesondere öffentliche Bauten sollen auch von Menschen mit Einschränkungen selbständig genutzt werden können. Dies ist in der DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen, Planungsgrundlagen) festgelegt, die auch für Treppen gilt. Die Suche nach einer normkonformen Stufenmarkierung für elastische Bodenbeläge stellte die Planer jedoch oft vor Herausforderungen: Denn bislang gab es keine Treppenkanten, die direkt mit dem Belag eingebaut werden konnten und nicht nachträglich aufgebracht werden mussten. Für die Verlegung mit nora Bodenbelägen bietet nora systems mit der neuen Treppenkante T 5055 jetzt eine ideale Lösung, die in ihren Abmessungen passgenau die Anforderungen der DIN 18040-1 erfüllt. Die barrierefreie Stufenmarkierung kann auf allen Treppenarten verlegt werden und ist besonders schlag- und stoßfest sowie rutschsicher. Dank der Einschublippe, die den Treppenbelag fixiert, entsteht ein nahezu bündiger Übergang zwischen Kante und Belag. Ihr gradliniges Design unterstützt die ästhetische Gestaltung von Treppen. Mit der Farbpalette aus sechs Farben in verschiedenen Helligkeitsabstufungen lassen sich die geforderten Leuchtdichtekontraste zwischen Treppenbelag und Stufenmarkierung realisieren.

Nicht nachträglich aufgebracht, sondern fest integriert

Für sehbehinderte Menschen müssen laut DIN 18040-1 in öffentlichen Gebäuden alle Elemente einer Treppe leicht erkennbar sein: Bei bis zu drei Einzelstufen und Treppen, die frei im Raum beginnen oder enden, muss jede Stufe mit einer Markierung versehen werden. In Treppenhäusern müssen mindestens die erste und letzte Stufe gekennzeichnet werden. Dies wird durch Stufenmarkierungen aus durchgehenden Streifen erreicht. Auf den Trittstufen beginnen sie an den Vorderkanten und sind vier bis fünf Zentimeter breit, auf der Oberkante der Setzstufen beträgt die Breite zwischen einem und zwei Zentimeter. „Aus dem Markt kam der Wunsch nach einer Treppenkante, die den Vorgaben der DIN 18040-1 entspricht“, erläutert Martina Hoock, nora Marktsegment-Spezialistin für das Bildungs- und Gesundheitswesen. „Der Anspruch war darüber hinaus, dass die Stufenmarkierung nicht nachträglich auf dem Belag angebracht wird, sondern, wie bei der neuen Treppenkante T 5055, durch die Einschublippe möglichst bündig integriert werden kann.“

Auch was den Leuchtdichtekontrast betrifft, gibt es bei der Treppengestaltung in öffentlichen Gebäuden Vorgaben: Als Leuchtdichtekontrast wird die vom menschlichen Auge wahrgenommene Helligkeitsdifferenz eines Objektes zu seiner Umgebung bezeichnet. Nach DIN 32975, die sich mit der Gestaltung visueller Informationen zur barrierefreien Nutzung öffentlicher Räume beschäftigt, müssen sich Stufenmarkierungen kontrastierend sowohl gegenüber den Tritt- und Setzstufen als auch gegenüber den jeweils unten anschließenden Podesten abheben. Der Leuchtdichtekontrast muss mindestens 0,4 betragen. „Hier bietet die Treppenkante T 5055 mit ihren sechs Farbtönen in verschiedenen Helligkeitsabstufungen Optionen für jeden Anwendungsbereich“ so Hoock weiter. Die unterschiedlichen Farbtöne – drei wärmere und drei kältere Neutralfarben – lassen sich gut kombinieren und ermöglichen Planern somit Gestaltungsfreiheit. Das Farbspektrum reicht von Schwarz über Grau und Taupe bis zu hellem Beige. Die barrierefreie Treppenkante, die das nora Treppenkanten-Sortiment erweitert, punktet nicht nur durch Funktionalität, sondern auch durch ihr moderne, reduzierte Formgebung.

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