Der Gesundheitsausschuss im Parlament hat mit Stimmen aller Parteien eine Novelle zum Organtransplantationsgesetz (OTPG) beschlossen. Das berichtete die Parlamentskorrespondenz am Abend. Die Neuerung werde rechtliche Klarstellungen sowie eine Verschärfung der Regelungen über Werbe- und Gewinnverbote bringen, hieß es. Unlautere Geschäftspraktiken rund um Organtransplantationen sollen so unterbunden werden.

Die Novelle regelt, „dass Werbungen für den Organverkauf im engeren Sinn sowie für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der auf Gewinn ausgerichteten Vermittlung von Organen nicht zulässig sind“. Dagegen verstoßende Geschäfte seien als nichtig zu betrachten. Bisher durfte Werbung für Organbedarf lediglich nicht auf finanzielle Vorteile hinweisen. Auch die Vermittlung soll künftig eingeschlossen sein.
(APA/red.)

