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Am 27. April 1995 fassten die höchsten Gremien der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) den Beschluss, Qualitätssicherung systematisch und strukturiert in den eigenen Einrichtungen einzuführen. Von Beginn an war nicht nur die Optimierung des Bestehenden beabsichtigt, sondern eine grundlegend andere multiprofessionelle Zusammenarbeit für die Patienten: Die vor zwanzig Jahren formulierten Prinzipien sind heute noch genauso zeitgemäß und wirken auch in einem während dieser 20 Jahre mehrfach „reformierten“ österreichischen Gesundheitswesen weiter ...