einzelBürgerinnen
und Bürger – Patienten und Gesunde – haben ein Recht auf umfassende Informationen zu Fragen, die ihre Gesundheit
und Krankheit betreffen sowie auf eine verständliche Vermittlung dieser Informationen. Diese Grundsätze sind im Leitfaden
„Patientenrechte in Deutschland“1 verankert.
Bitte melden Sie sich an, um den gesamten Beitrag zu lesen.
In Wien regt sich der Unmut der niedergelassenen Ärzteschaft. Etliche Doktoren fühlen sich durch Hygieneauflagen schikaniert, zumal die Behörde nach Standards prüft, von denen in der Hygieneverordnung nichts zu finden ist.