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Zu viele Fehler, zu wenige Fakten, zu viel Subjektivität. Das zeichnet psychiatrische Gutachten in Österreich aus. Für eine Qualitätsverbesserung fehlen nicht nur die Mittel, sondern auch die Einsicht.
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Seit August 2010 können sich Ärzte in einer Gesellschaft
mit beschränkter Haftung (GmbH) zusammenschließen.
Nebenbei kann die sogenannte Ärzte-GmbH nicht betrieben
werden. Und: Patienten können einzelne Ärzte einer GmbH
für Schäden haftbar machen.