Am Barmherzige Schwestern Krankenhaus Wien wurde die Position einer Junior-Pflegemanagerin geschaffen. Damit sollen innovative und kreative Vorgangsweisen auch in anderen Bereichen des Hauses gefördert werden.
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Der OGH hat gesprochen: Eine einmalige Nachlässigkeit einer angestellten Ärztin ist nicht ausreichend, um eine Entlassung zu begründen. Konkret ging es um die Verletzung des 4-Augen-Prinzips bei Medikamentengabe.