Begleitkosten bei Kindern im Spital neu geregelt

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Autor: Scho

Die Kosten für Begleitpersonen bei Spitalsaufenthalten von Kindern werden in Niederösterreich neu geregelt. Für bis Dreijährige ist künftig nichts zu bezahlen, bis zum Alter von 14 Jahren gibt es gestaffelte Tarife. Vorgesehen ist auch eine Deckelung mit einer maximalen Dauer von 14 Tagen. Landesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP) sprach am Dienstag von einer Regelung, „die unsere Familien entlastet und den Eltern in einer ohnehin schwierigen Situation Sicherheit und Klarheit gibt“.

Bei stationärem Krankenhausaufenthalt von Kindern und Kleinkindern ist derzeit für Begleitpersonen grundsätzlich ein Kostenbeitrag für Unterbringung und Verpflegung von 43,40 Euro pro Tag zu bezahlen. Für Kinder bis zu einem Jahr entfällt der Betrag.

Die neue Regelung sieht einen Kostenentfall für die Begleitung von bis zu dreijährigen Kindern vor. Bei Vier- bis Zehnjährigen werden künftig 14,43 Euro pro Tag fällig, bei Elf- bis 14-Jährigen sind es 21,70 Euro. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind – wie bisher – 43,40 Euro zu entrichten. Ausnahmen gibt es für Kinder mit lebensbedrohlichen oder chronischen Erkrankungen sowie bei Bezug erhöhter Familienbeihilfe. In diesen Fällen entfällt der Begleitkostensatz zur Gänze.

Einstimmig beschlossen wurde die neue Regelung am Dienstag in der Sitzung der Landesregierung. Am 21. November wird das Thema dem Landtag vorgelegt, nach positiver Abstimmung erfolgt die Anpassung der Kostensätze.

(APA/red.)

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