Die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) wurde bereits 2006 konzipiert und als revolutionärer Schritt in Richtung digitaler Gesundheitsversorgung angekündigt. Ziel war es, medizinische Informationen zentral zu speichern und für alle berechtigten Gesundheitsdienstanbieter zugänglich zu machen. Die Idee: weniger Doppeluntersuchungen, bessere Behandlungskoordination und mehr Transparenz für Patient:innen.
Doch die Umsetzung verlief schleppend. Datenschutzbedenken, technische Herausforderungen und eine zögerliche Akzeptanz unter Ärzt:innen führten dazu, dass ELGA lange Zeit nur eingeschränkt genutzt wurde. Erst 2014 begann die schrittweise Einführung mit der Befundanzeige, gefolgt von der e-Medikation 2015 und dem digitalen Impfpass 2019.
Mit der aktuellen Novelle zur ELGA-Verordnung, die ab Juli 2025 greift, soll nun ein neuer Schub erfolgen. Radiologie- und Laborbefunde samt Bilddaten müssen verpflichtend gespeichert werden. Ab 2026 folgen Medikationspläne und Diagnosedokumentationen. Bis 2030 sollen alle fachärztlichen Befunde digital verfügbar sein.
❝Auf die Frage, warum der Bericht der letzten Entbindung nicht in ELGA aufscheint, erhielt Frau S. folgende Antwort: „In Ihrem Fall handelt es sich bei dem Dokument nicht um einen „ärztlichen oder pflegerischen Entlassungsbrief nach stationärem Aufenthalt“ sondern um einen „Geburtsbericht“. Diese Art von Dokument wird aktuell noch nicht in ELGA eingemeldet. Mit der Einführung des neuen KIS werden auch Geburtsberichte in die ELGA eingemeldet.”
Diese Maßnahmen sind dringend notwendig, denn ein Blick ins eigene ELGA-Protokoll offenbart oft Lücken: Befunde fehlen, Daten sind unvollständig, und viele Gesundheitsdienstanbieter laden ihre Informationen gar nicht erst hoch. Das System wirkt fragmentiert – wie ein Puzzle, bei dem wichtige Teile fehlen.
Dabei könnte ELGA viel mehr sein als eine digitale Ablage. Richtig genutzt, kann es helfen, Muster zu erkennen, Wechselwirkungen zu vermeiden und Behandlungen ganzheitlicher zu gestalten. Die geplante ELGA-App, der digitale Medikationsplan (DigiMed) und die ‚Patient Summary‘ sollen die Nutzerfreundlichkeit verbessern und die Akzeptanz steigern.
Ein Blick ins Ausland zeigt, dass es auch anders geht: Länder wie Estland oder Dänemark verfügen über deutlich vollständigere digitale Gesundheitsakten. Dort wurden gesetzliche Verpflichtungen früher eingeführt, und durch intensive Schulungen sowie Einbindung der Anwender:innen konnte die Akzeptanz erhöht werden.
In Österreich hingegen bleibt die Nutzung freiwillig – zumindest bis zur aktuellen Novelle. Die Hoffnung ist, dass durch klare gesetzliche Vorgaben und technische Verbesserungen ein Kulturwandel einsetzt. Denn Digitalisierung ist nicht nur eine Frage der Technik, sondern auch der Haltung. So wird ohne ausreichende Akzeptanz ELGA auch 2030 nur ein „halb volles Glas“ bleiben.
Gesundheit ist ein komplexes Zusammenspiel von Körper, Geist und Umwelt. Eine digitale Plattform wie ELGA kann – wenn sie richtig gedacht und umgesetzt wird – helfen, diese Zusammenhänge sichtbar zu machen. Sie kann zur Brücke werden zwischen medizinischer Versorgung, Prävention und individueller Lebensführung.
Infobox: ELGA-Zeitplan
- Juli 2025: Radiologie- und Laborbefunde verpflichtend
- 2026: Medikationsplan, Diagnosedokumentation
- 2028: Pathologiebefunde
- 2030: Alle fachärztlichen Befunde
Fazit
ELGA ist weder gescheitert noch vollendet. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob aus der digitalen Akte ein echtes Instrument für bessere Versorgung wird – eines, das nicht nur Daten speichert, sondern auch Verbindungen schafft.

MMag. Wolfgang Bayer
Geschäftsführer
Wolfgang Bayer Beratung GmbH
Experte für Reform- und Entwicklungsthemen im Gesundheit- und Sozialwesen, mit dem Blick auf das Ganze und auf den Punkt gebracht!
Betriebswirt, Wirtschaftspädagoge, Steuerberater, integrativer Organisationsentwickler, ganzheitlicher (psychodynamisch/schamanisch) Coach
Entgeltliche Einschaltung
