Bundesrat: Ausbau von Primärversorgungseinheiten und neuer Eltern-Kind-Pass erreichen notwendige Mehrheit

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Autor: Scho

Die Zahl an Primärversorgungseinheiten soll gesteigert und die Arbeitsbedingungen von ÄrztInnen und Angehörigen weiterer Gesundheitsberufe verbessert werden. Ein dementsprechendes Maßnahmenpaket passierte den Bundesrat. Neben ÖVP und Grünen signalisierte die SPÖ ihre Zustimmung. Kritik an der Maßnahme gab es von den Freiheitlichen.

Bei einer namentlichen Abstimmung sprachen sich 30 von 59 MandatarInnen mehrheitlich für die Einführung des digitalen Eltern-Kind-Passes aus. Während die SozialdemokratInnen hierzu datenschutzrechtliche Bedenken äußerten, kritisierten die Freiheitlichen die Umbenennung und Digitalisierung.

Die Abstimmung dieser beiden Tagesordnungspunkte erfolgte nach einer mehr als vierstündigen, teils sehr hitzigen Debatte.

Die Einrichtung von Primärversorgungseinheiten soll nun aber vereinfacht und damit beschleunigt werden. Gleichzeitig sollen auch die Arbeitsbedingungen von ÄrztInnen und Angehörigen weiterer Gesundheitsberufe verbessert werden. Dies sieht eine Änderung des Primärversorgungsgesetzes und des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes vor, die mehrheitlich von den BundesrätInnen befürwortet wurde. Damit soll der Bevölkerung ein umfassendes, multiprofessionelles Versorgungsangebot zur Verfügung gestellt werden. Dieses soll auch ein breiteres erweitertes Angebot etwa im Bereich der Kinder- und Jugendheilkunde sowie der Frauenheilkunde und Geburtshilfe beinhalten.

Mehr als Verdoppelung angestrebt

Aktuell versorgen, den Erläuterungen zufolge, die 40 bestehenden Primärversorgungseinheiten insgesamt 340.000 PatientInnen pro Jahr. Mit der nun erfolgenden Maßnahme sollen bis Ende 2026 bundesweit zumindest 43 weitere Primärversorgungseinheiten dazu kommen und insgesamt mindestens 705.500 PatientInnen pro Jahr versorgt werden.

Der Ausbau der Primärversorgungseinrichtungen sei ein „zentraler Baustein“ der Gesundheitsreform, erklärte Gesundheitsminister Johannes Rauch. Aktuell seien 30 Einrichtungen in Vorbereitung. Dem medizinischen Personal würden damit Arbeitsbedingungen ermöglicht, die sich dieses erwartet. Die PatientInnen wiederum würden von verbesserten Öffnungszeiten profitieren.

Der bisherige Mutter-Kind-Pass soll ab Jänner 2024 nicht nur einen neuen Namen erhalten, sondern bis 2026 auch ausgebaut und digitalisiert werden. Dies sieht ein von ÖVP und Grünen eingebrachter Antrag vor, der ebenso mehrheitlich vom Bundesrat angenommen wurde. Der genaue Umfang und die Art der ärztlichen Untersuchungen für das Vorsorgeprogramm müssen aber noch per Verordnung festgelegt werden. Die Kosten werden zu zwei Dritteln vom Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) und zu einem Drittel von den Krankenversicherungsträgern übernommen.

Die Versorgung von Müttern und Kindern werde durch den Eltern-Kind-Pass deutlich gestärkt, zählte Gesundheitsminister Johannes Rauch die zusätzlichen Leistungen wie ein Hörscreening oder ein zusätzliches Ultraschall am Ende der Schwangerschaft auf.

Ausbau der Gewaltschutzes

Im Rahmen einer einstimmig angenommenen 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern sollen mindestens 180 zusätzliche Plätze für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder (90 Frauenplätze und ebenso viele Kinderplätze) geschaffen werden. Dafür werden mit einem Zweckzuschuss des Bundes ab November 2023 bis Ende 2026 jährlich 3 Mio. € zur Verfügung gestellt. Vorgesehen ist damit einhergehend der Ausbau des Beratungs- und Betreuungsangebots in den Unterkünften. Zudem soll eine bundesweite Steuerungsgruppe im Bundeskanzleramt eingerichtet werden.

(APA/red.)

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