Corona: Ärztekammer fordert Ende der Ausnahmeregeln im Ärztegesetz

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Autor: Scho

Durch die neue Corona-Situation in Bezug auf die ab 5. März in Aussicht gestellten Lockerungen der Maßnahmen mit dem Wegfall aller G-Regeln in Österreich sollte auch beim Ärztegesetz wieder nachgeschärft werden, fordert Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer. Vor zwei Jahren wurden durch eine Ausnahmeregel im Ärztegesetz die Bestimmungen beim ärztlichen Tätigkeitsvorbehalt betreffend Testungen gelockert. Diese ermöglichen es, labordiagnostische Untersuchungen durch naturwissenschaftliche, insbesondere durch veterinärmedizinische Einrichtungen durchzuführen. Das müsse nun wieder beendet werden, sagt Szekeres: „Wir müssen ab sofort wieder in den bewährten Routinemodus zurückkehren und dafür sorgen, dass ausschließlich Fachärztinnen und -ärzte sowie Krankenanstalten Labor-Tests durchführen und anbieten dürfen. Diese hochkomplexen Analysen müssen jetzt zurück in die Hände der Ärzteschaft kommen, die dafür jahrelang ausgebildet wurde und die die notwendige Qualität der Laboruntersuchungen garantiert.“

Zu Beginn der Pandemie hatte man, um die Flut an Test-Analysen bewältigen zu können, die Fächerbegrenzung durch eine temporäre Änderung im Ärztegesetz aufgehoben. Spätestens mit dem 5. März sei aber damit zu rechnen, dass die Anzahl der Corona-Tests in Österreich dramatisch zurückgehen werde – auch im Hinblick auf das baldige Ende der Gratis-Testungen und die Fokussierung der Tests auf vulnerable Gruppen: „Deshalb muss Schluss damit sein, dass auch naturwissenschaftliche oder veterinärmedizinische Einrichtungen medizinische Befunde erheben dürfen. Die humanmedizinischen Labors verfügen über ausreichend Testkapazitäten und sollten diese zentrale ärztliche Aufgabe mit ihrer wissenschaftlichen Exzellenz wieder exklusiv übernehmen“, stellt Szekeres klar und fordert: „Generell sollte man die wegen Corona und der Pandemiesituation eingeführten berufsrechtlichen Änderungen im Bereich der Ärztinnen und Ärzte kritisch überdenken.“

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