Corona - Masken in Ordinationen bei Infekten weiterhin empfohlen

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Autor: Scho

Die Ärztekammer für Niederösterreich hat die Empfehlung ausgesprochen, in Ordinationen bei Infekten weiterhin Maske zu tragen. Mit Montag (1. Mai) gibt es bekanntlich offiziell keine Verpflichtung mehr dazu, ebenso nicht in Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern.

„Das Ende vieler Corona-Regeln ist zu begrüßen“, hielt dazu Harald Schlögel, Präsident der Ärztekammer für Niederösterreich, fest. „Doch eine Maske schützt nicht nur vor dem Corona-Virus, sie schützt auch vor anderen Infektionskrankheiten.“ Als das Tragen während der Pandemie noch an vielen Orten verpflichtend war, seien zahlreiche Infektionskrankheiten verhindert oder zurückgedrängt worden. Sie seien wieder auf das alte Niveau angestiegen, „seit die Maske nicht mehr unser ständiger Begleiter ist“.

Individuelle Lösungen weiterhin möglich

Auch wenn die Maskenpflicht in Ordinationen ab Montag offiziell beendet ist, sind individuelle Lösungen weiterhin möglich, informierte die Ärztekammer. Konkret heißt das, dass eine Ärztin oder ein Arzt in der eigenen Praxis das Tragen der Maske „weiterhin verordnen kann, wenn dafür ein Bedarf gesehen wird“, so Schlögel.

Gesundheitsminister Johannes Rauch: „Die hohe Immunität der Bevölkerung erlaubt uns, die Schutzmaßnahmen geordnet zu beenden“

„FFP2-Masken bleiben ein wirkungsvoller Schutz vor einer Infektion nicht nur mit Corona, sondern auch vor vielen weiteren Infektionskrankheiten. Besonders beim engen Kontakt mit älteren Personen oder Menschen mit Vorerkrankungen ist das Tragen einer Maske auch in Zukunft sinnvoll“, meinte auch Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) in einer Aussendung.

„Die hohe Immunität der Bevölkerung erlaubt uns, die Schutzmaßnahmen geordnet zu beenden“, bekräftigte Rauch zum bevorstehenden Ende der Maskenpflicht. Auch die Risikogruppenfreistellungsverordnung endet mit 30. April. Sie ermöglichte, dass Personen vom Dienst freigestellt werden können, die nicht im Homeoffice arbeiten können und für die es keine Möglichkeit zum Schutz am Arbeitsplatz gibt. Am 30. Juni sollen dann alle verbleibenden Corona-Maßnahmen enden, so wird Corona dann keine meldepflichtige Krankheit mehr sein.

(APA/red.)

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