Nachdem der Gesetzesbeschluss zur Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung in das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) in der Vorwoche den Bundesrat passiert hat, fordert der Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen (BÖP) die rasche Umsetzung. Nun habe die Sozialversicherung die klinisch-psychologische Versorgung mittels entsprechender Vereinbarungen sicherzustellen, hieß es in einer BÖP-Aussendung. Das Gesetz wird mit 1. Jänner 2024 gültig.
„Hier wird gerade ein neues Kapitel im Bereich der österreichischen Gesundheitsversorgung aufgeschlagen. Ich bin sehr dankbar, dass der hohe Versorgungsbedarf von den beiden Regierungsparteien erkannt wurde“, freute sich BÖP-Präsidentin Beate Wimmer-Puchinger. Der vom Gesetzgeber intendierte niederschwellige Zugang zur Behandlung sei nur über den Abschluss einer Sachleistungsvereinbarung mit den Klinischen Psychologen möglich. „Alles andere wird bei den ohnedies psychisch belasteten Menschen zu einer zusätzlichen finanziellen und bürokratischer Bürde“, warnte sie.
Der BÖP ist zuversichtlich, bei den nun anstehenden Verhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern konstruktive Lösungen zu finden. „Wir erwarten, dass die Kassa ehebaldigst zu Gesprächen hinsichtlich einer Sachleistungsvereinbarung mit uns in Verbindung treten wird. Das sind wir den betroffenen Menschen in Österreich schuldig“, betonte Wimmer-Puchinger. Klinisch-psychologische Behandlung wird damit der Psychotherapie gleichgestellt.
(APA/red.)