ÖÄK-Mayer: COVID-19-Prämie haben sich ausnahmslos alle Ärztinnen und Ärzte verdient

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Autor: Scho

Wie nun bekannt wurde, haben nicht alle in Österreich beschäftigten Ärztinnen und Ärzte, die in die Versorgung von Covid-19-Patienten eingebunden waren, im Laufe dieses Dezembers die von der Regierung zugesagte COVID-19-Prämie in Höhe von 500 Euro ausbezahlt bekommen. Beamtete ärztliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den öffentlichen Medizinischen Universitäten haben nichts erhalten. Laut Aussendung des Betriebsrats für das wissenschaftliche Personal der Med Uni Graz wird dies mit bürokratischen Hürden im Dienstrecht begründet. „Ein hochverdienter Bonus kann doch nicht an der Bürokratie scheitern! Das ist ein Schildbürgerstreich sondergleichen, dann soll sich die Politik etwas einfallen lassen, um das irgendwie auszahlen zu können. Dann muss es eben der Postbote oder wer auch immer in bar vorbeibringen“, ärgert sich Harald Mayer, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte.

„Die beamteten Ärzte an den Universitätskliniken haben es mit enormem persönlichen Einsatz genauso wie ihre nicht beamteten Kolleginnen und Kollegen in den fast zwei Jahren Pandemie geschafft, die Patientenversorgung in Österreich auf höchstem Niveau aufrechtzuerhalten – warum hier mit zweierlei Maß gemessen werden soll, ist mir schleierhaft. Ich habe null Verständnis dafür“, sagt Mayer. „Die 500 Euro sind ohnehin nur eine nette Geste, denn wenn man bedenkt, dass die Pandemie vor 659 Tagen von der WHO ausgerufen wurde, dann sind das trotzdem nur knapp 76 Cent pro Tag.“

Mayer hatte vor kurzem auch eine außerordentliche Vorrückung im Gehaltsschema für alle Spitalsärztinnen und -ärzte gefordert, um deren Leistungen und persönlichen Entbehrungen während der Corona-Pandemie zu honorieren: „Die Ärztinnen und Ärzte in unseren Spitälern stehen seit Monaten unter Dauerdruck und arbeiten im roten Bereich und darüber hinaus – diese außerordentlichen Leistungen verdienen sich auch eine außerordentliche Wertschätzung in Form einer Vorrückung.“

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