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Das Schweizer Gesundheitswesen steht seit mehreren Jahren unter wachsendem politischen Druck, Qualitäts- und Leistungszahlen
über den stationären Bereich zuhanden der Öffentlichkeit zu publizieren. Welche Informationen genau gewünscht sind und wie diese vergleichbar und für Laien verständlich dargestellt
werden können, dazu hat sich bislang aber keine Behörde verbindlich geäussert – trotz zahlreicher etablierter Instrumente und angewandter Normen sowie parlamentarischer Vorstösse aus der Landesregierung. H+ Die Spitäler der Schweiz1 investiert etliche Ressourcen, um Transparenzanforderungen zügig und strukturiert umzusetzen.
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Am 23. Mai 2012 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten beschlossen1. „Es ermöglicht Arzt-Patienten-Gespräche auf Augenhöhe, stärkt die Rechte der Versicherten gegenüber den Leistungserbringern und sorgt für mehr Klarheit und Transparenz im Gesundheitswesen“, sagt der Gesundheitsminister Daniel Bahr2. Verbrauchervertreter, Ärzteschaft und Krankenversicherer finden den Gesetzentwurf zu kurz gesprungen und lückenhaft, Gesundheitspolitiker sprechen von einem „Gesetzesplacebo“ 3. Am 1. Januar 2013 soll das Gesetz dann in Kraft treten.