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Im November 2012 wies das Oberlandesgericht Köln die Klage eines Pharmaunternehmens gegen die Herausgeber der Nationalen VersorgungsLeitlinien (NVL) in zweiter Instanz ab. Damit steht nun fest: Nationale VersorgungsLeitlinien und medizinische Leitlinien der Fachgesellschaften sind aufgrund ihrer wissenschaftlichen Zielsetzung für eine wettbewerbsrechtliche Beurteilung nicht justiziabel.
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