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Gemäß der Vereinbarung Art 15a B-VG über die Organisation und
Finanzierung des Gesundheitswesens (2008-2013) sollen auch in
Österreich, wie international seit Jahren bereits üblich, zukünftig
bei der Planung des Gesundheitsbereiches verstärkt Modelle
und Methoden aus dem Bereich der Versorgungsforschung
einfließen.
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In einigen Bereichen des Gesundheitssystems ist es noch immer notwendig, Papierformulare auszufüllen, manchmal auch mit Durchschlag, wie z.B. das Notfall-Protokoll von Rettungsorganisationen. Wie es dann um die Lesbarkeit bestellt sein kann, weiß jeder. Und um die Patientensicherheit.