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Aus dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG, vorgelegt von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft am 22.
09. 2006: Der beste Beweis dafür, dass dieses Ziel [des Bodenschutzes] besser mit Hilfe einer gemeinsamen Gemeinschaftsmaßnahme zu erreichen ist, ist die Tatsache, dass die erzielten Fortschritte bei der Sicherstellung einer nachhaltigen Bodennutzung sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat stark unterscheiden.
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