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Die von der EU-Kommission im März 2011 verabschiedete Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung wird demnächst (bis Ende 2013) auch in den Mitgliedsstaaten zum verpflichtenden Regelwerk in der nationalen Rechtsprechung. Die Richtlinie regelt die Inanspruchnahme und Kostenerstattung medizinischer Leistungen, die in einem anderen Land als dem eigenen (Patienten-)Herkunftsland erbracht werden. Das Grundprinzip besteht dabei darin, dass den Patientinnen und Patienten in dem Land, in dem die Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch genommen werden, dieselbe Kostenerstattung zusteht, die sie bei einer Behandlung im eigenen Land erhalten würden. Health Technology Assessment (HTA) erfährt in dieser Richtlinie (Art 15) eine besondere Betonung: als Unterstützung für qualitativ-hochwertige, sichere, effiziente und quantitativ angemessene Versorgung.
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