Risikominimierung bei der Medikamentenvorbereitung

Medikationsfehler können zu schweren Beeinträchtigungen mit Dauerfolgen bis hin zu lebensbedrohlichen Umständen und zum Tod führen. Durch entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung bei der Medikamentenvorbereitung kann ein hohes Maß an Sicherheit und Qualität für den Patienten sichergestellt werden.

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Vor zehn Jahren ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Im Koalitionsvertrag ist die Novellierung des Gesetzes angekündigt, dazu erklärt Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund: „Es ist wichtig, Patientinnen und Patienten, die von Behandlungsfehlern betroffen sind, besser zu unterstützen und ihre Rechte zu stärken."