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LBI-HTA Cross-Border Health Care und Europäisches HTA-Netzwerk EUnetHTA und Forschungsprojekt AdHopHTA

Die von der EU-Kommission im März 2011 verabschiedete Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung wird demnächst (bis Ende 2013) auch in den Mitgliedsstaaten zum verpflichtenden Regelwerk in der nationalen Rechtsprechung. Die Richtlinie regelt die Inanspruchnahme und Kostenerstattung medizinischer Leistungen, die in einem anderen Land als dem eigenen (Patienten-)Herkunftsland erbracht werden. Das Grundprinzip besteht dabei darin, dass den Patientinnen und Patienten in dem Land, in dem die Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch genommen werden, dieselbe Kostenerstattung zusteht, die sie bei einer Behandlung im eigenen Land erhalten würden. Health Technology Assessment (HTA) erfährt in dieser Richtlinie (Art 15) eine besondere Betonung: als Unterstützung für qualitativ-hochwertige, sichere, effiziente und quantitativ angemessene Versorgung.

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Wer sich für das Gesundheitswesen als Stätte seines Wirkens entscheidet, kann damit keine schlechte Wahl treffen. Möchte man meinen! Ein satter Anteil am BIP, steigende Budgets und wachsender Personalstand zeichnen
unsere Branche aus; nicht nur in Europa, nicht nur in Österreich
und nicht nur in Wien. Die Durchschnittsgehälter sind höher als sonst wo, die Arbeitsplätze noch sicherer...