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Eine berichtenswerte Entscheidung erließ kürzlich der Oberste Gerichtshof (OGH): Demgemäß sind Ärzte, die sich in Wien um eine Kassenplanstelle bewerben, nicht mehr wie bisher verpflichtet, an den scheidenden Kassenplanstelleninhaber
Zwangsablösen zu bezahlen.
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Für Ihren A. di Positas ist es immer wieder bewegend, wie sich der Österreicher – als Steuerzahler und Medienmitarbeiter, „gegendert“ und überregional – gelassen auf unwesentliche bis blödsinnige Pressemeldungen aus der Gesundheitspolitik reduzieren lässt.