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Mit 1. 1. 2008 sind Bestimmungen des Strafgesetzbuches
(StGB) betreffend neu formulierte gerichtliche Straftatbestände
gegen Bestechung und Geschenkannahme im privaten
und im öffentlichen Bereich in Kraft getreten.1
Die deutlichen Strafdrohungen einerseits, die Interpretationsbedürftigkeit
der Tatbestände andererseits haben zu
großer Unsicherheit in Wirtschaft und Verwaltung geführt.
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