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Die Schwellenwerteverordnung 2009

Das Bundeskanzleramt hat mit der Schwellenwerteverord-nung 2009 die bisherigen Wertgrenzen des Bundesvergabe-gesetzes 2006 für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen vorübergehend deutlich angehoben.
Hierdurch soll unter dem Eindruck der herrschenden Finanzkrise die örtliche und regionale Wirtschaft belebt
werden. Die Anhebung der Wertgrenzen wirkt sich insbesondere
im Krankenhausbereich aus.