Durchs wilde Lobbystan

Seit Anfang des Jahres ist beim österreichischen Justizministerium ein Lobbyisten-Register eingerichtet, in das sich Lobbying-Unternehmen, Selbstverwaltungskörper und Interessenverbände einzutragen haben. Erst wenn sie das getan haben, dürfen sie ihre Tätigkeit ausüben und müssen dabei gewissen Mindeststandards genügen. Was das gebracht hat, zeigt der jüngste Fall:

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