Seit Anfang des Jahres ist beim österreichischen Justizministerium ein Lobbyisten-Register eingerichtet, in das sich Lobbying-Unternehmen, Selbstverwaltungskörper und Interessenverbände einzutragen haben. Erst wenn sie das getan haben, dürfen sie ihre Tätigkeit ausüben und müssen dabei gewissen Mindeststandards genügen. Was das gebracht hat, zeigt der jüngste Fall:
Bitte melden Sie sich an, um den gesamten Beitrag zu lesen.
nach Login weiterlesen