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Der Medikamentenengpass ist eines der sichtbarsten Symptome für überstrapazierte Lieferketten.
Ein neues Forschungsinstitut soll den logistischen Verwerfungen auf die Spur kommen.
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Der OGH hat gesprochen: Eine einmalige Nachlässigkeit einer angestellten Ärztin ist nicht ausreichend, um eine Entlassung zu begründen. Konkret ging es um die Verletzung des 4-Augen-Prinzips bei Medikamentengabe.