RSV-Infektionen: Unverändert hohe Krankheitslast

Lesedauer beträgt 2 Minuten
Autor: Christopher Waxenegger

Infektionen mit dem respiratorischen Synzytialvirus (RSV) sind einer der Hauptgründe für Hospitalisierung in den ersten sechs Lebens­monaten. Erkrankungs-assoziierte Kosten ver­schlingen jährlich allein in Österreich Summen in Millionenhöhe. Wir sprachen mit Univ.-Prof. Dr. Bernhard Resch über Einsparungsmöglichkeiten und warum sich trotz neuer Medikamente bisher nicht viel an den Kliniken verändert hat. (Advertorial)

Herr Prof. Resch, Sie sind stellvertretender Leiter der klinischen Abteilung für Neonatologie und Leiter der Forschungseinheit für neonatale Infektionserkrankungen und Epidemiologie der Medizinischen Universität Graz. Wie verläuft die heurige RSV-Saison? Wie viele Fälle haben Sie schätzungsweise in Graz und wie hoch ist die Hospitalisierungsrate?
Resch: Während des akuten Geschehens ist es nicht ganz leicht über Hospitalisierungsraten zu reden. Auf der pulmologischen Station waren 16 von 21 stationär aufgenommenen Kindern RSV-positiv, also ¾ aller Hospitalisierungen. Auf unseren allgemeinpädiatrischen Stationen waren fast alle respiratorisch bedingten Aufnahmen, also rund 80-90%, RSV-Fälle.

Hatte das Grazer Universitätsklinikum in der vergangenen bzw. der jetzigen RSV-Saison mit RSV-bedingten Kapazitätsproblemen zu kämpfen?
Man kann abgewandelt sagen: „Und jährlich grüßt in der kalten Jahreszeit RSV“. Wir sind zwar an der Klinik im weitesten Sinne darauf vorbereitet, aber jedes Jahr überrollt die RSV-Welle förmlich die Kinderklinik und in kürzester Zeit stehen plötzlich keine Betten mehr zur Verfügung. Auch die allgemeine pädiatrische Intensivstation besteht dann nur noch aus jungen Säuglingen, die RSV haben, eine Sauerstofftherapie benötigen und zumeist nichtinvasiv (high-flow nasal canula-HFNC hat sich zunehmend für diese Kinder bewährt) beatmet werden. Das ist besonders für die Pflege eine äußerst fordernde Situation. Wenn dann durch den Arbeitsstress die Händedesinfektion leidet, um beim laufenden Wechsel von Kind zu Kind zu kommen, dann gesellen sich auch krankheitsbedingte Ausfälle beim Personal hinzu. Eine Kinderklinik sollte sich wie ein elastischer Körper in der kalten Jahreszeit vergrößern können – sowohl platzmäßig als auch hinsichtlich der Bettenzahl und das Fachpersonal betreffend – und im Sommer möglichst klein schrumpfen, um dem Personal den ausstehenden Urlaub zu ermöglichen und für den Krankenhauserhalter die Kosten klein zu halten.

Wenn wir schon über personelle Kapazitäten sprechen: Wie steht es um die direkten und indirekten Erkrankungs-assoziierten Kosten? Daten der ARNI-Studie zeigen ja allein für Graz einen jährlichen Kostenfaktor in Millionenhöhe.
Kostenmäßig kommt da schon etwas zusammen, wenn man bedenkt, dass ein Fünftel aller Hospitalisierungen wegen akuter Atemwegsinfektionen in den ersten fünf Lebensjahren RSV-assoziiert ist. Ein Tag auf der Normalstation kostet etwa € 1.400, der Tag auf der Intensivstation mit etwa € 4.700 mehr als das 3-Fache. Indirekte Kosten sind teilweise schwer zu berechnen wie der Ausfall der Arbeitsproduktivität der Eltern, die Fahrtkosten auf dem Weg ins Spital und zurück und vieles andere mehr. Am eindrucksvollsten sind jedoch die Ausfallskosten für die Gesellschaft im Falle des Todes. Das sind bei nur drei Todesfällen in den sieben Jahren des Studienzeitraumes knapp acht Millionen Euro.

Sehen Sie durch den Einsatz von Präventionsmaßnahmen wie dem neuen monoklonalen Antikörper Nirsevimab ein Potenzial, die Krankheitslast und RSV-verursachte Kosten zu reduzieren? Rezente Daten aus Impfprogrammen anderer europäischer Länder scheinen dies zu bestätigen.
Nur wenn Nirsevimab in ein unteres Preissegment zu liegen kommt und wir wirklich alle jungen Säuglinge über den ersten Winter immunisieren können (83% waren in der ARNI-Studie junge gesunde Reifgeborene), kann es zu einer Reduktion der Krankheitslast durch RSV kommen (1). Versorgt man weiterhin aus Kostengründen nur die Risikokinder und davon nur die mit dem wahrscheinlich höchsten Risiko, wird sich nichts Wesentliches im Winter an den Kinderkliniken ändern. Das bestätigen auch ganz klar rezente Studienergebnisse wie zum Beispiel Daten aus Luxemburg, die in der Zeitschrift Eurosurveillance 2024 publiziert wurden (2). 

Quellen und Links:

1 Pädiatrie & Pädologie 6/2022; doi.org/10.1007/s00608-022-01026-4
2 Ernst et al. Euro Surveill. 2024; 29(4):pii=2400033; doi.org/10.2807/1560-7917.ES.2024.29.4.2400033

Beyfortus 50 mg Injektionslösung in einer Fertigspritze. Beyfortus 100 mg Injektionslösung in einer Fertigspritze.
▼ Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung. Dies ermöglicht eine schnelle Identifizierung neuer Erkenntnisse über die Sicherheit. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung zu melden. Hinweise zur Meldung von Nebenwirkungen, siehe Abschnitt 4.8 der Fachinformation.
Qualitative und quantitative Zusammensetzung: 50 mg Injektionslösung in einer Fertigspritze: Jede Fertigspritze enthält 50 mg Nirsevimab in 0,5 ml (100 mg/ml).
100 mg Injektionslösung in einer Fertigspritze: Jede Fertigspritze enthält 100 mg Nirsevimab in 1 ml (100 mg/ml). Nirsevimab ist ein humaner monoklonaler Immunglobulin-G1-kappa(IgG1K)-Antikörper, der mittels rekombinanter DNA Technologie in Ovarialzellen des chinesischen Hamsters hergestellt wird.
Liste der sonstigen Bestandteile: Histidin, Histidinhydrochlorid, Argininhydrochlorid, Saccharose, Polysorbat 80, Wasser für Injektionszwecke.
Anwendungsgebiete: Beyfortus ist indiziert zur Prävention von Respiratorischen Synzytial-Virus(RSV)-Erkrankungen der unteren Atemwege bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern während ihrer ersten RSV-Saison. Beyfortus sollte gemäß den offiziellen Empfehlungen angewendet werden.
Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile.
Inhaber der Zulassung: Sanofi Winthrop Industrie 82 avenue Raspail 94250 Gentilly Frankreich.
Abgabe: Rezept- und apothekenpflichtig, wiederholte Abgabe verboten.
Pharmakotherapeutische Gruppe: Immunsera und Immunglobuline, antivirale monoklonale Antikörper, ATC-Code: J06BD08.
Stand der Information: Dezember 2023.
Weitere Angaben zu den besonderen Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen, Fertilität, Schwangerschaft und Stillzeit, Nebenwirkungen sowie ggf. Gewöhnungseffekten sind der veröffentlichten Fachinformation zu entnehmen.

MAT-AT-2400131 – 1.0 – 02/2024

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