Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) erhöht für bäuerliche Betriebe den Kostenzuschuss für Ersatzkräfte von zehn auf zwölf Euro pro Stunde. Die soziale Betriebshilfe greift bei Krankheit oder Unfall für unaufschiebbare Arbeiten. Damit trage man den aktuellen Entwicklungen hinsichtlich des Preisniveaus Rechnung, erklärte SVS-Obmann Peter Lehner in einer Aussendung. Insgesamt werden dafür zusätzlich rund 1,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

(APA/red.)

